2020.03.15

Neue Einzelheiten zum Corona Shutdown - Entschädigungen unklar

Coronavirus | Covid19 | Austria

English Version below

Im Laufe dieses Tages wird das Parlament ein Gesetzesvorhaben verabschieden, um die Folgen der Corona-Virus Krise zu mildern. Über Nacht veröffentlichte der zuständige Ausschuss folgende Klarstellungen zum Entwurf:

  • Unternehmen, in denen kein Kontakt mit Kunden besteht, sind vom Verbot nicht betroffen
  • Inhaber einer Betriebsstätte und seine Mitarbeiter oder Personen, die in dieser Betriebsstäte Dienstleistungen erbringen (z.B. Reinigungsarbeiten), sind vom Betretungsverbot nicht betroffen.

Die übrigen Einzelheiten der Unternehmensschließungen werden der Regelung durch den Sozialminister im Wege einer Verordnung überlassen. Das COVID-19-Maßnahmengesetz sieht im Gegensatz zum Epidemie Gesetz keinen Anspruch auf Entschädigung vor. Der Gesetzgeber sieht es augenscheinlich als ausreichend an, den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufzusetzen. Dessen Mittel können – unter anderem – für Maßnahmen zur Abfederung von Einnahmenausfällen (für Unternehmen und Mitarbeiter) verwendet werden. Über die konkrete Auszahlung der finanziellen Mittel entscheidet jedoch der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Vizekanzler. Ein Anspruch auf Entschädigung - wie im Epidemie Gesetz vorgesehen - ist den Entwürfen jedoch nicht zu entnehmen.

* * *

This morning parliament is passing legislation to mitigate the coronavirus crisis. Over night the responsible committee clarified:

  • businesses w/o customer contact will not be affected by the shutdown
  • shop owners, employees and third parties like cleaning services will not be banned from entering businesses.

All other details of the business shutdown will be left to be decided by the competent minister. The COVID-19-Action-Act does not foresee any compensation for businesses like the Epidemics-Act does. Lawmakers consider it to be sufficient to set up a fund whose resources may inter alia be used to mitigate consequences like loss of income (for businesses and employees). However, the use of the fund’s resources is subject to the discretion of the Minister of Finance in coordination with the Vice Chancellor.

Back button
NEXT NEWSNext icon