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2025.09.05

Sekretär:in mit Schwerpunkt Kurrentien (Vollzeit/Teilzeit) (DE)

Standort: Wien | Start: ab Oktober 2025
Arbeitszeit: Teilzeit (25–35 h/Woche) oder Vollzeit

Verstärkung für unsere Kanzlei gesucht.

Wir suchen eine erfahrene Person mit fundierter Praxis im Sekretariatsbereich, die unser Team bei der effizienten Abwicklung von Kurrentien – insbesondere Mietzins- und Räumungsklagen – unterstützt. Wenn Sie gern strukturiert und eigenverantwortlich arbeiten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Auch Wiedereinsteiger:innen sind ausdrücklich willkommen.


Ihre Aufgaben

  • Selbstständige Vorbereitung von Mahnschreiben und Mahnklagen sowie Mietzins- und Räumungsklagen
  • Fristen- und Aktenverwaltung
  • Unterstützung bei Zahlungszuordnung, Fremdgeldkontenabgleich und Kontrolle von Kontenblättern
  • Schreiben nach Diktat (digital) bzw. Kontrolle der KI-gestützten Transkriptionen
  • Mandantenkontakt, Schriftverkehr und Telefonbetreuung
  • Honorarverrechnung

Arbeitszeit & Modelle

  • 25–35 Stunden/Woche (Teilzeit) oder Vollzeit4- oder 5-Tage-Woche möglich
  • Planbare Kernzeiten für Telefon/ERV (z. B. 9–15 Uhr); übrige Zeit flexibel nach Vereinbarung
  • Aufstockung der Stunden bei beiderseitigem Interesse möglich

Ihr Profil

  • Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung in einer Anwaltskanzlei
  • Spezialisierung auf Kurrentien – insbesondere im Mietrecht
  • Exzellente Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; sehr gute Rechtschreibung, Genauigkeit und Eigenverantwortung
  • Sicherer Umgang mit Kontenblättern und Zahlungszuordnung
  • Erfahrung mit JurXpert ist ein großer Vorteil
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office); Englischkenntnisse von großem Vorteil
  • Teamorientiertes, diskretes und strukturiertes Arbeiten

Wir bieten

  • Anspruchsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit mit viel Eigenverantwortung
  • Modern organisierte Kanzlei mit klaren Abläufen
  • Kollegiales, ruhiges Arbeitsumfeld mit langfristiger Perspektive
  • Teilzeit oder Vollzeit mit geregelten Arbeitszeiten
  • Jubiläumsgelder bereits ab 5 Jahren Kanzleizugehörigkeit
  • Zuschüsse zu Öffi-Tickets (z. B. Wiener Linien Jahreskarte)
  • Gehalt ab € 2.700 brutto (bei Vollzeit/40 h), aliquot bei TeilzeitÜberzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung
  • Zentrale Lage in unmittelbarer Nähe zu Wien Mitte

Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an:

RA Mag. Andreas Sabadello
📧
career@sabadello.legal
🌐 www.sabadello.legal/career-de

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an:

  • Ihren möglichen Eintrittstermin
  • Einen Lebenslauf mit Angaben zu Ausbildung und bisherigen Tätigkeiten
  • (Optional) ein kurzes Motivationsschreiben
  • (Optional) vorhandene Zeugnisse, Referenzen oder Zertifikate

Die Datenschutzinformation für Bewerber:innen finden Sie unter Files.

2025.09.05

Starte deine Karriere schon während des Studiums (DE)

Standort: Wien | Start: ab Oktober 2025

Wir suchen motivierte Student:innen der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts ab Oktober 2025 zur Unterstützung unseres Teams in Wien.
Bei geringfügiger Beschäftigung beträgt die Arbeitszeit 10–12 Wochenstunden, üblicherweise an zwei (Halb-)Tagen pro Woche. Wenn du mehr arbeiten und verdienen möchtest, ist auch eine höhere Stundenzahl möglich. Auf Prüfungen und Lernphasen nehmen wir in allen Fällen Rücksicht.

Dein Aufgabengebiet

  • Inkassofälle (Mietzins- und Räumungsverfahren, Forderungsbetreibung für Webshops)
  • Juristische Recherchen und Unterstützung bei Schriftsätzen
  • Selbständige Mitarbeit im Marken- und Wettbewerbsrecht
  • Administrative Tätigkeiten
  • Gerichtsgänge und Behördenwege

Dein Profil

  • Erfolgreich abgeschlossener Einführungsabschnitt (Module aus dem judiziellen Abschnitt von Vorteil)
  • Sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse
  • Gute MS-Office-Kenntnisse (Teams, Outlook, Word, Excel)
  • Sehr gute Englischkenntnisse
  • Präzise, verlässliche und selbständige Arbeitsweise
  • Höfliche Umgangsformen, professionelles Auftreten
  • Erste Erfahrungen in einem Dienstleistungsunternehmen von Vorteil

Wir bieten

  • Praxisnahen Einblick in die anwaltliche Tätigkeit
  • Modernes Büro im Herzen Wiens und ein wertschätzendes Team
  • Flexible Arbeitszeiten, abgestimmt auf dein Studium
  • Möglichkeit zur Stundenaufstockung in der vorlesungsfreien Zeit
  • Positive Arbeitsatmosphäre mit Fokus auf Entwicklung

Entlohnung

Kollektivvertragliches Mindestgehalt (Vollzeitbasis, 40h/Woche) EUR 1.967,00 brutto.
Die tatsächliche Entlohnung richtet sich nach Qualifikation und vereinbarten Wochenstunden.
Eine geringfügige Beschäftigung ist möglich.

Bewerbung

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Bitte sende Lebenslauf, Foto und relevante Zeugnisse sowie die Angabe, ob du eine geringfügige oder vollversicherte Beschäftigung anstrebst, per E-Mail an
career@sabadello.legal.

Mehr über Arbeiten bei uns: Career · Legal Staff

Unsere Datenschutzinformation für Bewerber:innen findest du unten unter „Files“.

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Strafe für einwandfreie Lebensmittel? (DE)

Lebensmittelunternehmer tragen eine hohe Verantwortung – auch fehlende Eigenkontrollen können teuer werden.

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat sich in der Entscheidung (LVwG-1-889/2023-R18) mit der Eigenkontrolle in Lebensmittelbetrieben befasst. Die Entscheidung verdeutlicht die strengen gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittelunternehmer – selbst wenn keine unmittelbare Gesundheitsgefahr nachgewiesen wird.

Was bedeutet Eigenkontrolle?

Lebensmittelunternehmen sind gemäß § 21 LMSVG verpflichtet, durch regelmäßige Eigenkontrollen sicherzustellen, dass lebensmittelrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Mikrobiologische Untersuchungen, um Krankheitserreger wie Listeria monocytogenes frühzeitig zu erkennen.
  • Hygienekontrollen, um Kontaminationsrisiken in der Produktion zu minimieren.
  • Dokumentation der Kontrollergebnisse, um den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu erbringen.

Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Strafe trotz einwandfreier Lebensmittel

In einer Sennerei wurde Listeria monocytogenes auf dem Boden nachgewiesen – nicht jedoch in den Lebensmitteln selbst. Dennoch wurde der Geschäftsführer wegen fehlender Eigenkontrollen und unzureichender Dokumentation gemäß § 90 Abs 4 Z 2 LMSVG zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.

Denn: Auch ohne kontaminierte Lebensmittel kann eine fehlende Eigenkontrolle bestraft werden. Behörden erwarten nicht nur Hygienemaßnahmen, sondern auch den Nachweis ihrer Wirksamkeit durch systematische Eigenkontrollen. Wer diese nicht dokumentiert, riskiert Strafen – selbst wenn das Produkt selbst unbedenklich ist.

Gericht hebt Strafe auf

Das Gericht hob die Strafe auf, weil der Tatvorwurf nicht präzise formuliert war. Weil die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war, war es dem Gericht nicht mehr erlaubt, diesen Fehler zu korrigieren. Die erstinstanzliche Strafe musste daher vom Gericht aufgehoben werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Eigenkontrolle in Lebensmittelbetrieben

Warum sind Eigenkontrollen im Lebensmittelrecht verpflichtend?
Lebensmittelhygiene-Gesetze wie das LMSVG und die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 verlangen, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Produktionsumgebungen hygienisch einwandfrei sind.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Eigenkontrolle?
Unternehmen, die keine regelmäßigen und dokumentierten Eigenkontrollen durchführen, können mit Geldstrafen belegt werden – selbst wenn keine Kontamination in den Produkten nachgewiesen wird.

Wie kann ich mich als Lebensmittelunternehmer absichern?
Regelmäßige Probenahmen, eine lückenlose Dokumentation der Eigenkontrollen und die Implementierung eines HACCP-Systems helfen, rechtliche Risiken zu minimieren.


Mehr Lebensmittelrecht:


Sabadello Legal ist unter anderem auf die Vertretung und Beratung von Herstellern von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln spezialisiert. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Lebensmittel-Startups als auch etablierte KMU und internationale Großunternehmen. Wenn Sie Fragen zum Lebensmittelrecht haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Kontakt und Fragen:

RA Mag. Andreas Sabadello

+43 1 9971037

office@sabadello.legal

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