ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht ist ständig im Wandel. Es gilt nicht nur österreichische und europäische Gesetze zu beachten, sondern auch branchenrelevante Regelungen, wie etwa Kollektivverträge oder Verordnungen miteinzubeziehen. Zu guter Letzt müssen Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge aktualisiert werden und findet eine permanente Rechtsfortbildung durch Gerichte und Behörden statt.

Wir vertreten und beraten Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.

Rechtsanwalt Erwin Fuchs ist seit über 15 Jahren begeisterter Wissensvermittler und trägt inhouse und bei Veranstaltungen zu unterschiedlichen arbeits- und datenschutzrechtlichen Themen vor bzw. schult Führungskräfte und Mitarbeiter zu arbeits- und datenschutzrechtlichen Compliance Prozessen.

Wir unterstützen Sie daher sehr gerne insbesondere mit folgenden Services:

Arbeitsrechtliche Compliance Prüfungen – Sanity Checks

  • Ermittlung des richtigen Kollektivvertrages
  • Prüfung der Betriebsvereinbarungen
  • Durchsicht der betrieblichen Übungen und sämtlicher arbeitsrechtlicher Prozesse
  • Überprüfung der Dienstverträge

Beratung bei arbeitsrechtlichen Due Diligence Prüfungen und in Zusammenhang mit Betriebsübergängen

  • Ermittlung der arbeitsrechtlichen Risiken bei An- und Verkauf von Unternehmen und Betrieben sowie Betriebsteilen
  • Prüfung der arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Betriebs- und Teilbetriebsübergängen
  • Post Merger Integration im Arbeitsrecht

Change Management im Arbeitsrecht

  • Beratung zu Betriebsänderungen und Umstrukturierungen, insbesondere Massenkündigungen und Sozialplänen
  • Prüfung der Optionen zur einseitigen Abänderung von Arbeits- und Entgeltbedingungen
  • Beratung in Zusammenhang mit (verschlechternden) Versetzungen auf der Ebene der Betriebsverfassung und des Einzeldienstvertrags

Arbeitsrecht im Konzern

  • Beratung zu konzernarbeitsrechtlichen Themengebieten, insbesondere Entsendung und Überlassung
  • Prüfung von konzernweiten Arbeitsbedingungen
  • Erstellung von konzernweiten Prozessen im Arbeitsrecht

Entsendung und Überlassung

  • Prüfung von Personaleinsätzen zur Anwendbarkeit des AÜG
  • Beratung zu Entsendungen und Überlassungen auf Überlasser und Beschäftigerseite sowie Erstellung von Rahmenverträgen zwischen Überlassern und Beschäftigern zur Arbeitskräfteüberlassung b2b
  • Beratung zu Kettenüberlassung und Erstellung der dafür nötigen Dokumente
  • Erstellung von Entsende- und Überlassungsvereinbarungen
  • Einführung von Richtlinien zu grenzüberschreitenden Personaleinsätzen

Beratung zur Unterscheidung echter vs. freier Dienstvertrag vs. Werkvertrag

  • Prüfung der betrieblichen Prozesse zur Beschäftigung von (freien) Dienstnehmern und Werkunternehmern
  • Beratung und Vertretung bei gerichtlichen und behördlichen Verfahren zur Ermittlung des korrekten Beschäftigungsstatus

Beratung im Bereich Arbeitszeit

  • Ermittlung der branchenzulässigen Arbeitszeitmodelle
  • Arbeitszeitlösungen für jede einzelne Arbeitnehmergruppe
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Gestaltungsoptionen zB bei leitenden Angestellten, Außendienstmitarbeitern oder Nachtarbeitnehmern im Arbeitszeitrecht
  • Minimierung der Lohnkosten durch flexible Normalarbeitszeitmodelle

Beratung im Bereich Entgelt

  • Prüfung der richtigen Einstufung in den richtigen Kollektivvertrag
  • Etablierung eines Prämienmodells
  • Einführung von Leistungslohnmodellen
  • Einführung zulässiger Überstundenpauschalen und All-In Vereinbarungen

Beratung im Bereich Urlaub

  • Einführung von Betriebsurlauben
  • Umstellung des Urlaubsjahrs
  • Grundsätze des Verbrauchs von Urlaub

Vertretung vor Gerichten und Behörden

  • Kündigungsanfechtungsverfahren
  • Kündigungszustimmungsverfahren bei besonders bestandgeschützten Arbeitnehmern
  • Verfahren auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses
  • Abwehr von unberechtigten und Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen, insbesondere im Bereich Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub
  • Klärung von betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

Data Privacy Compliance

  • Beratung bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Prozessen, insbesondere in Zusammenhang mit Bewerbern, Arbeitnehmern und ehemaligen Arbeitnehmern
  • Beratung zu und Erstellung von datenschutzrechtlichen Einzelvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen
  • Beratung zu Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzfolgeabschätzungen
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Baurecht

Um das Risiko kostspieliger Ansprüche zu mindern und Ansprüche bei notleidenden Bauprojekten einer Lösung zuzuführen, bieten wir spezialisierte baurechtliche Beratung zu Verträgen, Nachtragsleistungen, Erstreckung von Leistungsfristen, Gewährleistung und Schadenersatz, Beweisdokumenten, Terminplänen, Anzahlungs- und Erfüllungsgarantien und damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Wir konzentrieren uns auf die Bewertung der rechtlichen Risiken und entwickeln Strategien, um mit diesen umzugehen, damit Projekte im besten Fall frist- und budgetgerecht abgeschlossen werden können.

Privates Baurecht

Die Rechtsanwälte von Sabadello Legal beraten ihre Mandanten bei allen Arten von Bau- und Ingenieurverträgen, insbesondere bei Verträgen, die auf FIDIC-Bedingungen oder österreichischen Vertragsnormen basieren. Das Team verfügt auch über umfassende Erfahrung in der Streitbeilegung, insbesondere in den Bereichen Schiedsgerichtsbarkeit, Adjudikation und Mediation, und kann fachkundige Beratung und Vertretung anbieten, wenn ein Rechtsstreit notwendig wird.

Öffentliches Baurecht

Darüber hinaus beraten unsere Experten auch im Bereich des öffentlichen Baurechts sowohl im Hinblick auf die Bauordnungen (Baugesetze) der Bundesländer als auch zu Streitfragen der Flächenwidmung und Raumordnung. Unsere Rechtsanwälte verstehen die Zusammenhänge, die sich aus dem Zusammenspiel von technischen Normen, rechtlichen Vorgaben und Verträgen ergeben und referieren und publizieren regelmäßig zu diesen Themen.

Leistungen

Unsere Beratungstätigkeit richtet sich insbesondere an Auftraggeber, Eigentümer, Architekten, Zivilingenieure, Bauunternehmer, Subunternehmer, Lieferanten und andere Beteiligte eines Projektteams in jeder Phase des Bauprozesses.

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Corporate Law | M&A

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich unternehmerisch zu betätigen. Um ein eigenes Unternehmen zu gründen oder Gesellschafter eines bestehenden Unternehmens zu werden, oder ein Unternehmen zu kaufen, zu verkaufen oder in ein Unternehmen zu investieren oder als Geschäftsführer ein Unternehmen zu vertreten, bedarf es einer umsichtigen Vertragsgestaltung und der Einhaltung von Formvorschriften. Ebenso, wenn man beabsichtigt, aus einem Unternehmen als Gesellschafter oder Geschäftsführer auszuscheiden.

Die Anwälte von Sabadello Legal unterstützen ihre Mandanten mit einer klaren und fundierten Beratung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, damit diese informierte Entscheidungen treffen können, ihr Risiko minimieren und ihre wirtschaftlichen Ziele erreichen können. Wir begleiten den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens, von der Gründung bis hin zu Expansionen und Verkauf oder Beendigung des Unternehmens.

Zu unseren Kunden gehören Eigentümer von Start-ups sowie Klein- und Mittelunternehmen, die Wert auf eine persönliche und kostenbewusste Beratung legen.

Insbesondere beraten wir bei:

  • Gründung von Unternehmen in verschiedenen Gesellschaftsformen, z. B. einer GmbH, einer KG oder GmbH & Co KG oder einer AG.
  • Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft.
  • Due-Diligence-Prüfungen bei beabsichtigten Erwerben von Anteilen oder Vermögenswerten österreichischer Unternehmen
  • Erwerb von Unternehmen und Management-Buy-Outs (MBO)
  • Erlangung von Gewerbeberechtigungen
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Einrichtung eines Aufsichtsrates, Erteilung von Prokuren und Sondervollmachten, Vorbereitung von Hauptversammlungen der Gesellschafter, Abfassung von Gesellschafterverträgen etc.
  • Beendigung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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Handelsrecht

Handelsabkommen sollten so klar formuliert und gut strukturiert sein wie möglich. Langfristige Handelsbeziehungen erfordern auch die Berücksichtigung möglicher Veränderungen in der Zukunft. Missverständnisse sollten vermieden und im Streitfall die Durchsetzung von Ansprüchen national und/oder international gesichert werden.

Wir bieten unsere Beratung für alle Arten von Handelsverträgen an, von Vertraulichkeitsvereinbarungen, Absichtserklärungen, Kaufverträgen nach österreichischem Recht unter Anwendung oder Ausschluss des UN-Kaufrechts, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Handelsvertreterverträgen, Werkverträgen bis hin zu Subverträgen. Wir verfügen über Anwälte mit wirtschaftlichem Scharfsinn und Erfahrung in der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.

Die Anwälte von Sabadello Legal beraten Unternehmen in einer Vielzahl von Handels- und Dienstleistungsbranchen.

Unsere Beratungsleistungen umfassen z.B.:

  • Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Beratung zu Lieferverträgen, Vertriebs- und Lizenzverträgen
  • Überprüfung von Rahmenverträgen für Kaufverträge in langfristigen Handelsbeziehungen
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu Fragen der Gewährleistungspflichten und Sicherheiten nach österreichischem Recht
  • Beratung zur Produkthaftung und zu Haftungsbeschränkungen
  • Prüfung von Sicherheitsinstrumenten (z.B. Bankgarantien)
  • Beratung bei Leasingverträgen für die Vermietung von technischen Anlagen
  • Beratung beim Erwerb oder Verkauf von notleidenden Forderungen oder Krediten
  • Abfassung von Klauseln zur Beendigung von Verträgen und von wirksamen Streitbeilegungsklauseln
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IMMOBILIENRECHT

Wir lassen unsere Mandanten fachlich an keinem Punkt ihres Immobiliengeschäftes allein. Denn wir kennen nicht nur die juristischen, sondern auch die wirtschaftlichen Anforderungen der Immobilienbranche und können Ihnen daher nicht nur als rechtliche Berater, sondern als Businesskenner auf Augenhöhe zur Seite stehen.

Das Immobilienrechtsteam um Rechtsanwalt Andreas Sabadello und Rechtsanwältin Jennifer Kaufmann verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Immobilienrecht.

Wir unterstützen Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Privatpersonen mit folgenden Services:

  • Beratung beim An- und Verkauf von Liegenschaften der folgenden Kategorien:
    • Büroimmobilien
    • Einkaufszentren
    • Fachmarktzentren
    • Wohngebäude/Zinshäuser
    • Immobilien im Rahmen von Bieterverfahren
  • Beratung und Vertretung von Käufern in Schadenersatz- und Gewährleistungsprozessen nach Kaufabwicklung
  • Beratung und Vertretung von Käufern im Rahmen einer käuferseitigen Due-Diligence-Untersuchung
  • Beratung von Projektentwicklern/Bauherren bei folgenden Angelegenheiten:
    • Flächennutzung und Bauordnung
    • Ausnahmebewilligungen der geltenden Bebauungsvorschriften im Rahmen von Sanierungen, insbesondere in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland
    • Vertragsrechtliche Angelegenheiten gegenüber Architekten/Ziviltechnikern und Generalunternehmern
    • Finanzierung und Refinanzierung von Immobilientransaktionen
    • Einholung der notwendigen Genehmigungen im Bereich des Betriebsanlagenrechts, Wasserschutzgesetzes sowie anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften inklusive des Denkmalschutzes
    • Schadenersatzverfahren gegen Subunternehmen, Planer und Bauaufsicht
    • Bei Industrieanlagen: Verfahren vor den zuständigen Behörden wegen Verletzung der umweltschutzrechtlichen Vorschriften
  • Grundbuch
    • Beratung und Vertretung von Eigentümern in grundbuchsrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlichen Verfahren und der Umsetzung von Teilungsplänen
  • Eigentümer von Gewerbeimmobilien
    • Beratung von Betreibern von Fachmarktzentren und Einkaufszentren sowie Eigentümer von Büroimmobilien und in allen mietrechtlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten
    • Beratung von Eigentümern bei der Vertragsgestaltung, Abwicklung und Gewährleistungsverfolgung bei Sanierungsarbeiten und Ausbau- sowie Umbaumaßnahmen.
  • Real Estate Investment Trusts und Fonds (REIT):
    • Beratung von internationalen REITs sowie von geschlossenen und offenen Immobilienfonds bei der Gründung von österreichischen Asset-Management Einheiten
  • Architekten- und Ingenieure:
    • Ausarbeitung von Architekten-, Generalunternehmer- und Subunternehmerverträgen und Generalplanerverträgen inklusive FIDIC-Verträgen.
    • Vertretung in Bauprozessen zwischen Bauherrn, Planverfassern und Subunternehmen
  • Beratung von Gemeinden
    • Beraten über die geltenden Bauvorschriften in komplexen Verfahren gegenüber Bauherren
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KONSUMGÜTER- & LEBENSMITTELRECHT

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung von Konsumgüter- und Lebensmittelherstellern in allen Bereichen der regulatorischen Compliance sowie der Haftungsminimierung. Durch unser Netzwerk von technischen Fachleuten sind wir in der Lage, die gesetzliche Zulässigkeit von innovativen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und Haushaltsgegenständen zu beurteilen. Darüber hinaus unterhalten wir Kooperationen mit etablierten Anwaltskanzleien in der DACH-Region und in Europa, wodurch wir unseren Mandanten auch bei grenzüberschreitenden bzw. ausländischen Sachverhalten einen klaren Überblick über die in Österreich, Deutschland, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum jeweils geltenden Rechtsvorschriften geben können.

Wir sind erfahrene Prozessanwälte in Fragen des unlauteren Wettbewerbs und haben unsere Mandanten in zahlreichen Verfahren wegen irreführender und unzulässiger Marketing- und Geschäftspraktiken von Mitbewerbern in Bezug auf Lebensmittel, Medizinprodukte und Haushaltsgeräte erfolgreich vertreten. Mit unserer Expertise im Bereich der Produktsicherheits- und Produkthaftungsvorschriften betreuen wir regelmäßig heimische Klein- und Mittelbetriebe sowie globale Konzerne in Fragen des Schutzes ihrer Reputation und der Markentreue ihrer Kunden.

Andreas Sabadello betreut seit vielen Jahren unter anderem führende Lebensmittelhersteller, Konsumgüterhersteller und Autozulieferer bei der Abwicklung von Produktrückrufen und bei der Abwehr von behaupteten Ansprüchen aus Produkthaftung. Mit seiner Expertise unterstützt Rechtsanwalt Sabadello bei der Koordinierung von Maßnahmen gegenüber Behörden und dem Vertrieb.

Aufgrund unserer umfassenden und gebietsübergreifenden Erfahrung können wir unsere Mandanten auch bei der Begründung einer physischen Präsenz in Österreich, der Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen sowie bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Logistikpartnern unterstützen.

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Litigation & Arbitration

Dispute Resolution

Die Vermeidung von Streitigkeiten beginnt mit der sorgfältigen Gestaltung von Verträgen. Oft lassen sie sich jedoch nicht ganz vermeiden, da sich z. B. auch die strategischen Interessen einer Partei ändern können. Die Beilegung von Streitigkeiten erfordert ein verständiges Urteilsvermögen und die Beratung durch einen Spezialisten für Streitbeilegung. Dieser Experte soll sowohl die Durchsetzbarkeit widerstreitender Interessen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sachkundig einschätzen können.

Nicht jeder Streit muss vor Gericht ausgetragen werden. Es gibt eine Reihe von Alternativen, wie z. B. Schiedsverfahren, Mediation und außergerichtliche Einigungen. Kann ein Streit nicht gütlich beigelegt werden, sollte er mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Streitbeilegung so konsequent wie möglich weiterverfolgt werden.

Die auf Streitbeilegung spezialisierten Rechtsanwälte von Sabadello Legal prüfen die möglichen Vorgehensweisen und entwickeln eine für Ihre Situation geeignete Strategie.

Arbitration

Strategisch günstig in Wien an einem der weltweit häufig gewählten Schiedsorte gelegen, verfügen wir auch über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Schiedsverfahren auf ad-hoc Basis oder nach verschiedenen institutionellen Regeln in einer Vielzahl von Foren, darunter: Vienna International Arbitral Centre (VIAC), International Chamber of Commerce (ICC), SCC Arbitration Institute (SCC), International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) und weniger bekannte Institutionen.

RA Dr. Gregor Grubhofer, LL.M., tritt in Schiedsverfahren nicht nur als Parteivertreter auf, sondern wird auch häufig von Parteien bzw. Institutionen zum Schiedsrichter ernannt. Wir helfen auch bei der Erwirkung einstweiliger Maßnahmen und der Vollstreckung von Schiedssprüchen.

Leistungen

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor staatlichen Gerichten als auch Schiedsgerichten sowie bei der Vollstreckung von Urteilen. Unsere Services umfassen beispielsweise:

  • technisch und rechtlich komplexe Bauverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
  • arbeitsrechtliche Prozesse
  • gerichtliches Inkasso in Mietzins- und Räumungsverfahren
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Regulatory Compliance & White Collar Crime

Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur bei bereits eingetretenen Schwierigkeiten vor Gericht, sondern sorgen durch Schulungen dafür, dass bestimmte Probleme erst gar nicht auftreten.

Wir unterstützen Sie bei Verwaltungsstrafrechtsfällen und im öffentlichen Recht. Als moderne Kanzlei unterstützen wir Sie auch in den Bereichen Blockchain, FinTech und Crypto Currency.

Unsere gesamte Beratung bezieht sich insbesondere auf folgende Services:

  • Beraten von Mandanten bei der Einhaltung von Anti-Korruptions-Vorschriften
  • Beraten und Vertreten von Mandanten in Betrugsfällen (Durchsetzen von Ansprüchen sowie Verteidigen in Ermittlungsverfahren)
  • Compliance-Beratung im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Vorschriften
  • Beraten und Vertreten von Mandanten bei Ermittlungen wegen Vorwürfen des Betriebs eines Pyramidenspiels
  • Beraten von Mandanten bei internen Ermittlungen
  • Beraten und Vertreten von Mandanten in (Verwaltungs-) Strafverfahren wegen angeblicher Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften und damit zusammenhängenden Themen im Bereich des Lebensmittel- und Umweltrechts.
  • Beraten und Vertreten von Mandanten aus innovativen Branchen wie disruptive Softwareunternehmen, Kryptowährungs- und Blockchain-Innovatoren sowie FinTechs vor allen Behörden und Gerichten

Litigation PR – die prozessbegleitende, strategische Öffentlichkeitsarbeit – ist heute bei Verfahren von Firmen und Privaten ein unverzichtbares Element der Reputationssicherung. Heute gilt es einen Prozess nicht nur vor Gericht, sondern auch in der Öffentlichkeit zu gewinnen, bzw. die Themen gar nicht an die Öffentlichkeit zu lassen. Wir unterstützen Sie durch:

  • Schaffung eines Krisenplanes.
  • Identifizieren von Themen die Ihnen Schaden zufügen können und Entwicklung von entspr. Gegenmaßnahmen.
  • Erstellen von Kommunikationsszenarien, um schneller auf mediale Vorstöße reagieren zu können oder solche überhaupt zu verhindern.
  • Schaffung von Kommunikationsverantwortlichkeiten, um eine einheitliche Kommunikation nach Außen und Innen zu gewährleisten.
  • Erstellen von Pressemeldungen sowie von sämtlichen Kommunikationsunterlagen sowie betreiben sämtlicher Kommunikationskanäle (Zeitungen, Social Media etc).

Hier arbeiten wir mit einer auf den Rechtsmarkt spezialisierten Unternehmung, Law Business, zusammen. Law Business Managing Partner Alexander Gendlin wird Sie gerne unterstützen. Er war ua. gemeinsam mit Kaspar Villinger (ehemaliger Finanzminister der Schweiz) in einem Expertenforum zum Thema Litigation-PR zu Gast und wird zu diesem Thema regelmäßig von Fachmedien befragt.

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TRANSPORTRECHT

Wir unterstützen nationale und internationale Fracht- und Personentransportunternehmen sowie Logistikanbieter in allen rechtlichen Fragen. Zu unseren Mandanten gehören nationale und internationale Speditionen, Logistikunternehmen, Anbieter von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Mietwagen- und Taxiunternehmen. Wir haben erfolgreich Compliance- und Kontrollsysteme für kleine und mittlere Unternehmen implementiert und Vertragsgestaltungen im Einklang mit nationalem und internationalem Güterverkehrsrecht umgesetzt. Unser breites Erfahrungsspektrum reicht von der Lieferung verderblicher Güter bis hin zu multimodalen Spezialtransporten. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Verwaltung ihrer Flotten sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Forderungen.

Durch unsere umfassende Expertise sind wir in der Lage, unsere Mandanten auch gebietsübergreifend zu beraten, darunter

  • beim Erwerb von Immobilien,
  • beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen für Büro- und Parkräume,
  • bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten gegen Lieferanten und Empfänger sowie
  • bei der Einholung von gewerbe- und transportrechtlichen Bewilligungen.
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Versicherungsrecht & Rückversicherungsrecht

Die Beratung von Unternehmen und insbesondere von Versicherungsunternehmen erfordert auch das Verständnis komplexer Versicherungsmethoden, wie z. B. Allgefahrenversicherungen für Bauunternehmen, Versicherungsbeschränkungen für Naturgefahren, D&O-Versicherungen für berufliches Fehlverhalten bei der Unternehmensführung und das "follow-the-fortune"-Prinzip in Rückversicherungsverträgen.

Die Anwälte von Sabadello Legal beraten zu verschiedenen Deckungsfragen, die sich aus Ansprüchen des Versicherungsnehmers oder bei Versicherungen zu Gunsten Dritter in den Bereichen Sachschäden, Bauwesen, Produkthaftung und Berufshaftpflicht ergeben, sowie zu allen Formen der Streitbeilegung aus Versicherungsfällen. Darüber hinaus beraten wir unsere Klienten bei der Schadenabwicklung und im Hinblick auf Verpflichtungen des Versicherten nach dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz.

Wir sind vor allem für Versicherungsgesellschaften, Arbeitgeber, Bauunternehmer, Subunternehmer, Zulieferer und Berater im Baugewerbe, in der herstellenden Industrie und auch in anderen Branchen tätig.

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Vertriebsrecht | Network Marketing & MLM | Franchise

Wir beraten nationale und internationale Unternehmen und Privatpersonen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ihrer Tätigkeiten.

Durch diesen umfassenden Ansatz sehen wir stets die großen und kleinen Zusammenhänge von mehreren möglichen Problemfeldern und können Sie daher besser vor Schaden bewahren und Ihre Interessen durchsetzen.

Rechtsanwalt Andreas Sabadello und sein Team haben jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen aus der Multi Level Marketing und Network Marketing Branche. Arbeitsrechtsexperte RA Erwin Fuchs berät unsere Mandanten insbesondere auch bei Abgrenzungsfragen von freien Dienstverträgen, Angestellten und Werkverträgen.

Insbesondere beraten wir bei:

  • Prüfen und Optimieren von Vertriebsverträgen, Geschäftsmodellen und Franchiseverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegen/von Mitbewerbern, Wettbewerbsbehörden und Verbänden
  • Prüfen und Optimieren von Produktkatalogen unter Berücksichtigung der europäischen sowie österreichischen Vorschriften, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Konsumgüter
  • Verteidigen von Unternehmen gegen Schadenersatzklagen inklusive Abwehr von Produkthaftungsansprüchen
  • Verteidigen von Unternehmen gegen behauptete Handelsvertreteransprüche
  • Abwehr von Ansprüchen gegen säumige Kunden und in Fällen von betrügerischer/missbräuchlicher Nichtbezahlung von Bestellungen
  • Unterstützen von internationalen Mandanten bei der Errichtung der notwendigen Infrastruktur in Österreich
  • Unterstützen von Unternehmen bei der Einholung von Betriebsgenehmigungen und Produktzertifizierungen
  • Unterstützen von internationalen Mandanten beim Aufbau von Geschäftsräumlichkeiten, Flagshipstores und Niederlassungen und Vertretung beim Erwerb der notwendigen Bau-, Betriebsanlagen und Veranstaltungsgenehmigungen sowie in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes
  • Verteidigung von Unternehmen und Führungskräften in Verwaltungsstrafverfahren wegen angeblicher Verletzungen von regulatorischen Vorschriften.
  • Verteidigen von Unternehmen und Führungskräften in strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren
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