ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht ist ständig im Wandel. Es gilt nicht nur österreichische und europäische Gesetze zu beachten, sondern auch branchenrelevante Regelungen, wie etwa Kollektivverträge oder Verordnungen miteinzubeziehen. Zu guter Letzt müssen Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge aktualisiert werden und findet eine permanente Rechtsfortbildung durch Gerichte und Behörden statt.

Wir vertreten und beraten Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.

Rechtsanwalt Erwin Fuchs ist seit über 15 Jahren begeisterter Wissensvermittler und trägt inhouse und bei Veranstaltungen zu unterschiedlichen arbeits- und datenschutzrechtlichen Themen vor bzw. schult Führungskräfte und Mitarbeiter zu arbeits- und datenschutzrechtlichen Compliance Prozessen.

Wir unterstützen Sie daher sehr gerne insbesondere mit folgenden Services:

Arbeitsrechtliche Compliance Prüfungen – Sanity Checks

  • Ermittlung des richtigen Kollektivvertrages
  • Prüfung der Betriebsvereinbarungen
  • Durchsicht der betrieblichen Übungen und sämtlicher arbeitsrechtlicher Prozesse
  • Überprüfung der Dienstverträge

Beratung bei arbeitsrechtlichen Due Diligence Prüfungen und in Zusammenhang mit Betriebsübergängen

  • Ermittlung der arbeitsrechtlichen Risiken bei An- und Verkauf von Unternehmen und Betrieben sowie Betriebsteilen
  • Prüfung der arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Betriebs- und Teilbetriebsübergängen
  • Post Merger Integration im Arbeitsrecht

Change Management im Arbeitsrecht

  • Beratung zu Betriebsänderungen und Umstrukturierungen, insbesondere Massenkündigungen und Sozialplänen
  • Prüfung der Optionen zur einseitigen Abänderung von Arbeits- und Entgeltbedingungen
  • Beratung in Zusammenhang mit (verschlechternden) Versetzungen auf der Ebene der Betriebsverfassung und des Einzeldienstvertrags

Arbeitsrecht im Konzern

  • Beratung zu konzernarbeitsrechtlichen Themengebieten, insbesondere Entsendung und Überlassung
  • Prüfung von konzernweiten Arbeitsbedingungen
  • Erstellung von konzernweiten Prozessen im Arbeitsrecht

Entsendung und Überlassung

  • Prüfung von Personaleinsätzen zur Anwendbarkeit des AÜG
  • Beratung zu Entsendungen und Überlassungen auf Überlasser und Beschäftigerseite sowie Erstellung von Rahmenverträgen zwischen Überlassern und Beschäftigern zur Arbeitskräfteüberlassung b2b
  • Beratung zu Kettenüberlassung und Erstellung der dafür nötigen Dokumente
  • Erstellung von Entsende- und Überlassungsvereinbarungen
  • Einführung von Richtlinien zu grenzüberschreitenden Personaleinsätzen

Beratung zur Unterscheidung echter vs. freier Dienstvertrag vs. Werkvertrag

  • Prüfung der betrieblichen Prozesse zur Beschäftigung von (freien) Dienstnehmern und Werkunternehmern
  • Beratung und Vertretung bei gerichtlichen und behördlichen Verfahren zur Ermittlung des korrekten Beschäftigungsstatus

Beratung im Bereich Arbeitszeit

  • Ermittlung der branchenzulässigen Arbeitszeitmodelle
  • Arbeitszeitlösungen für jede einzelne Arbeitnehmergruppe
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Gestaltungsoptionen zB bei leitenden Angestellten, Außendienstmitarbeitern oder Nachtarbeitnehmern im Arbeitszeitrecht
  • Minimierung der Lohnkosten durch flexible Normalarbeitszeitmodelle

Beratung im Bereich Entgelt

  • Prüfung der richtigen Einstufung in den richtigen Kollektivvertrag
  • Etablierung eines Prämienmodells
  • Einführung von Leistungslohnmodellen
  • Einführung zulässiger Überstundenpauschalen und All-In Vereinbarungen

Beratung im Bereich Urlaub

  • Einführung von Betriebsurlauben
  • Umstellung des Urlaubsjahrs
  • Grundsätze des Verbrauchs von Urlaub

Vertretung vor Gerichten und Behörden

  • Kündigungsanfechtungsverfahren
  • Kündigungszustimmungsverfahren bei besonders bestandgeschützten Arbeitnehmern
  • Verfahren auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses
  • Abwehr von unberechtigten und Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen, insbesondere im Bereich Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub
  • Klärung von betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

Data Privacy Compliance

  • Beratung bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Prozessen, insbesondere in Zusammenhang mit Bewerbern, Arbeitnehmern und ehemaligen Arbeitnehmern
  • Beratung zu und Erstellung von datenschutzrechtlichen Einzelvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen
  • Beratung zu Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzfolgeabschätzungen