KONSUMGÜTER- & LEBENSMITTELRECHT

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung von Konsumgüter- und Lebensmittelherstellern in allen Bereichen der regulatorischen Compliance sowie der Haftungsminimierung. Durch unser Netzwerk von technischen Fachleuten sind wir in der Lage, die gesetzliche Zulässigkeit von innovativen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und Haushaltsgegenständen zu beurteilen. Darüber hinaus unterhalten wir Kooperationen mit etablierten Anwaltskanzleien in der DACH-Region und in Europa, wodurch wir unseren Mandanten auch bei grenzüberschreitenden bzw. ausländischen Sachverhalten einen klaren Überblick über die in Österreich, Deutschland, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum jeweils geltenden Rechtsvorschriften geben können.

Wir sind erfahrene Prozessanwälte in Fragen des unlauteren Wettbewerbs und haben unsere Mandanten in zahlreichen Verfahren wegen irreführender und unzulässiger Marketing- und Geschäftspraktiken von Mitbewerbern in Bezug auf Lebensmittel, Medizinprodukte und Haushaltsgeräte erfolgreich vertreten. Mit unserer Expertise im Bereich der Produktsicherheits- und Produkthaftungsvorschriften betreuen wir regelmäßig heimische Klein- und Mittelbetriebe sowie globale Konzerne in Fragen des Schutzes ihrer Reputation und der Markentreue ihrer Kunden.

Andreas Sabadello betreut seit vielen Jahren unter anderem führende Lebensmittelhersteller, Konsumgüterhersteller und Autozulieferer bei der Abwicklung von Produktrückrufen und bei der Abwehr von behaupteten Ansprüchen aus Produkthaftung. Mit seiner Expertise unterstützt Rechtsanwalt Sabadello bei der Koordinierung von Maßnahmen gegenüber Behörden und dem Vertrieb.

Aufgrund unserer umfassenden und gebietsübergreifenden Erfahrung können wir unsere Mandanten auch bei der Begründung einer physischen Präsenz in Österreich, der Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen sowie bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Logistikpartnern unterstützen.