2020.04.28

UBER auch in Graz nicht rechtswidrig

TaxivsUber; compliance; Graz; Austria; Mietwagen

Im Sommer 2019 bot unser Mandant - ein Mietwagenunternehmer - in Graz Fahrten an, die unter Verwendung der UBER-App gebucht worden waren. Ein Aufschrei der örtlichen Innung samt einer Flut von Anzeigen war die Folge. Sowohl der Unternehmer, als auch seine Mitarbeiter wurden massiv bedrängt.

Nunmehr stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark klar, dass die vermeintlichen Gesetzesübertretungen auch in Graz - natürlich - nicht vorlagen. Weder wurden "illegale" Taxifahrten angeboten, noch kam es zu Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten.

Übrigens: aufgrund der COVID-19 Krise verzögert sich auch das Inkrafttreten der jüngsten Novelle des Gelegenheitsverkehrs bis zumindest Ablauf dieses Jahres.

Kontakt und Fragen:

RA Mag. Andreas Sabadello
+43 1 99 71 037
mailto:office@sabadello.legal

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