2022.09.05

Rechtspanorama: Uber darf Fahrten billiger anbieten

#Regulatory #TaxiTarif #PublicLaw #LVwG #Presse

"Die Presse" berichtet in der Ausgabe vom 05.09.2022 von einem Erfolg unseres Teams vor dem Landesverwaltungsgericht Wien: unser Mandant - ein Taxiunternehmen - wurde mehrfach wegen angeblicher Unterschreitung des zulässigen Fahrtpreises bestraft. Dazu im Rechtspanorama:

Mit einer Serie von Strafen wurde ein Wiener Taxiunternehmen bedacht, das nach Meinung des Wiener Magistrats zu billig unterwegs war. Es sollte dafür 2695 Euro zahlen. Wie nun aber das Verwaltungsgericht Wien entschied, erfolgte diese Sanktion zu Unrecht. Es ging um Fahrten, die über die App von Uber bestellt worden waren...

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Printausgabe von "Die Presse" vom 05.09.2022 oder online unter diesem Link (Paywall).

Andreas Sabadello und sein Team freuen sich über diesen Erfolg.1 Denn damit konnte dem Unternehmer nicht nur eine empfindliche Strafe, sondern auch eine Reihe von Vormerkungen erspart werden. Und solche "Vorstrafen" sind gerade für ein konzessioniertes Gewerbe, wie das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW - Taxi, kritisch. Für den Erwerb - und den Erhalt - der Konzession ist die Zuverlässigkeit eine wichtige Voraussetzung. Sammelt ein Unternehmer Strafen, kann die Voraussetzung der Zuverlässigkeit wegfallen und es droht der Verlust der Konzession.


Sabadello Legal berät und vertritt unter anderem Unternehmen aus der Personenbeförderungs- und Gütertransportbranche regelmäßig in in Verfahren wegen Verwaltungsstrafen vor Behörden sowie den Verwaltungs- und Höchstgerichten. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Startups als auch etablierte KMU und internationale Konzerne. Schwerwiegende Verstöße bzw. die wiederholte Begehung von Verwaltungsübertretungen können unter anderem die Entziehung der Gewerbeberechtigung zur Folge haben. Darüber hinaus können Mitbewerber Ansprüche wegen wettbewerbswidrigem Verhalten geltend machen. Bei Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens ist es oftmals unerlässlich, anwaltlichen Rat einzuholen und sich von einem fachkundigen Spezialisten vertreten zu lassen. Wenn Sie mit dem Vorwurf einer Verwaltungsübertretung konfrontiert sind, kontaktieren Sie uns gerne.

Kontakt und Fragen:
RA Mag. Andreas Sabadello
+43 1 9971037
office@sabadello.legal


  1. Entscheidung des LVwG Wien, VGW-021/035/4362/2022, 24.08.2022.
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