2023.01.03 – By Sabadello Legal

Allgemeine Information Kaution und Mietzins

#Mietrecht #Kaution #Aufrechnung

Der Auszug aus der gemieteten Wohnung steht kurz bevor. Ist es erlaubt, dass der Mieter die letzten Mietzinszahlungen dann nicht mehr leistet?

Darf ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?

Manche Mieter glauben, dass sie die letzten drei Monatsmieten nicht mehr zahlen müssen, weil der Vermieter ja eine Kaution in der Höhe von drei oder mehr Monatsmieten hat. Doch Achtung: Das ist rechtlich nicht erlaubt – und kann teuer werden.

Die Kaution gehört (noch) nicht dem Mieter

Die Kaution ist kein Guthaben, das man sich einfach nehmen kann. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, falls nach dem Auszug noch offene Forderungen bestehen – zum Beispiel:

  • Mietzinsrückstände
  • Schäden in der Wohnung
  • Offene Betriebskosten
  • Kosten für eine nicht ordnungsgemäße Rückgabe

Der Vermieter darf die Kaution auch nach Mietende mit allfälligen Forderungen verrechnen. Die Kaution darf vom Mieter nicht mit offenen Mieten „verrechnet“ werden.

Was passiert, wenn ich trotzdem einfach nicht mehr zahle?

Wenn man die letzten Mieten "einbehält", weil man sich so die Kaution „zurückholen“ will, riskiert man ernsthafte rechtliche Konsequenzen:

  • Mietzinsklage: Der Vermieter kann den ausstehenden Betrag einklagen.
  • Räumungsklage: In manchen Fällen kann es sogar zur Klage auf Räumung der Wohnung kommen.
  • Verfahrenskosten: Zusätzlich zum Mietzins muss man auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Das bedeutet: Am Ende zahlt man mehr als ursprünglich geschuldet.

Was sollte man stattdessen tun?

Im Zweifel sollte man rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gilt,, dass die Miete bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses vollständig zu bezahlen ist. Nach der ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung kann ein Mieter die Kaution vom Vermieter zurückverlangen. Wenn es dann Probleme geben sollte, könnte man rechtliche Schritte überlegen – aber eben nach dem Auszug, nicht vorher.


Fazit:
👉 Die Kaution darf vom Mieter nicht mit offenen Mieten „verrechnet“ werden.
👉 Wer das trotzdem macht, riskiert Klagen und hohe Zusatzkosten.
👉 Erst nach dem Auszug kannst man übrige Kaution rechtlich korrekt zurückfordern.


Sabadello Legal berät Vermieter in allen mietrechtlichen Fragen.

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