2024.11.18

Muss ich die Kündigung meines Mieters per E-Mail akzeptieren?

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Immer wieder kommt es vor, dass Mieter einen Mietvertrag per E-Mail kündigen. Dann stellt sich die Frage, ob Sie diese Kündigung akzeptieren müssen. Diese Frage lässt sich rechtlich klar beantworten: Nein, eine Kündigung per schlichter E-Mail müssen Sie in der Regel nicht akzeptieren.

Was sagt das Gesetz?

Das Mietrecht, insbesondere § 29 des Mietrechtsgesetzes (MRG), schreibt vor, dass Kündigungen durch den Mieter entweder gerichtlich oder schriftlich erfolgen müssen. Schriftlich bedeutet in diesem Fall, dass der Mieter ein Dokument mit eigenhändiger Unterschrift vorlegen muss. Eine einfache E-Mail erfüllt dieses Erfordernis nicht, da ihr die Unterschrift gemäß § 886 ABGB fehlt.

Warum reicht eine E-Mail nicht aus?

Das Gesetz legt die Schriftform nicht willkürlich fest, sondern verfolgt damit klare Ziele:

  • Rechtssicherheit für beide Parteien: Eine handschriftliche Unterschrift zeigt eindeutig, dass die Kündigung bewusst und verbindlich erklärt wurde.
  • Beweissicherung: Im Streitfall lässt sich ein unterschriebenes Dokument leichter nachweisen als eine E-Mail, die gelöscht oder manipuliert werden könnte.
  • Schutz vor Übereilung: Gerade bei befristeten Mietverträgen will das Gesetz den Mieter vor unüberlegten Kündigungen schützen.

Gibt es Ausnahmen?

Eine Ausnahme besteht, wenn die Kündigung per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt. Diese Signatur ist rechtlich einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Eine einfache E-Mail oder ein eingescanntes Bild der Unterschrift reicht jedoch nicht aus.

Was tun, wenn Sie eine Kündigung per E-Mail erhalten?

  1. Prüfen Sie den Inhalt der E-Mail: Enthält sie alle wesentlichen Angaben wie den Namen des Mieters, die Adresse der Wohnung und das gewünschte Kündigungsdatum?
  2. Fordern Sie die korrekte Form ein: Weisen Sie den Mieter darauf hin, dass eine Kündigung nur in schriftlicher Form mit Unterschrift oder per qualifizierter elektronischer Signatur wirksam ist.
  3. Sichern Sie Beweise: Auch wenn die E-Mail formal unwirksam ist, sollten Sie sie für Ihre Unterlagen aufbewahren, falls es zu Streitigkeiten kommt.

Kann ich die Kündigung trotzdem akzeptieren?

Wenn Sie die Kündigung per E-Mail akzeptieren möchten, ist das grundsätzlich möglich. Auch in diesem Fall ist es aber ratsam, zumindest eine schriftliche (unterschriebene) Bestätigung durch den Mieter zu verlangen.

Fazit

Als Vermieter müssen Sie eine Kündigung per E-Mail in der Regel nicht akzeptieren, da sie das Schriftformerfordernis nicht erfüllt. Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie auf einer rechtskonformen Kündigung bestehen. So sichern Sie sich und Ihrem Mieter eine klare rechtliche Basis und vermeiden Streitigkeiten.

Mehr zur qualifizierten digitalen Signatur finden Sie in diesem Beitrag.


Das Immobilienrechtsteam von Sabadello Legal unterstützt und vertritt Vermieter im gewerblichen Bereich und im Wohnbereich. Mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Betreibern von Einkaufszentren, Fachmarktzentren, Office-Immobilien und Wohnimmobilien unterstützen wir unsere Mandanten bei Mietvertragsverhandlungen sowie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten und streitigen Auseinandersetzungen.

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