2026.05.12 – By Sabadello Legal

Informationspflicht nach § 109 ArbVG: Neuer Fachbeitrag von Erwin Fuchs

Arbeitsrecht

Kurzfassung

Unser Partner RA Mag. Erwin Fuchs hat einen neuen Fachbeitrag zur Informationspflicht des Arbeitgebers nach § 109 ArbVG veröffentlicht. Ausgangspunkt ist die OGH-Entscheidung 9 ObA 88/23s, in der es um die Frage ging, wie ein Arbeitgeber den Betriebsrat bei betrieblichen Änderungen informieren muss und welche Rolle dabei Beratung, Beteiligungsrechte, Vorschlagsrecht, Fragenlisten, Dokumentation und Compliance spielen.

Im Zentrum stehen eine betriebliche Organisationsreform, Effizienz- und Prozessprobleme, Digitalisierungsdefizite, die rechtzeitige Übermittlung von Unterlagen, ein angebotener Beratungstermin, die Bewertung einer überschießenden Fragenliste, die begehrte einstweilige Verfügung sowie die vom OGH betonte Einzelfallprüfung und Gesamtbetrachtung.

Der Beitrag zeigt, worauf Unternehmen in der Praxis achten sollten, wenn sie Umstrukturierungen oder sonstige betriebliche Änderungen umsetzen: frühzeitige und nachhaltige Information, reale Beratung, eine inhaltliche Prüfung von BR-Fragenlisten und eine belastbare Dokumentation der einzelnen Schritte.

Den vollständigen Beitrag von Erwin Fuchs finden Sie hier:
Wie muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bei betrieblichen Änderungen informieren?

Mehr zu unserem Schwerpunkt Arbeitsrecht.

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