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2025.02.19

Rechtsanwaltsanwärter (m/w/d) (DE)

mit Berufserfahrung, Vollzeit

Für unser Büro in Wien suchen wir eine/n erfahrene/n Rechtsanwaltsanwärter/in (m/w/d) mit mindestens drei Jahren Praxis.

Unsere Kanzlei berät und vertritt eine Vielzahl renommierter nationaler und internationaler Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Dazu gehören führende Asset-Management-Gesellschaften und Immobilienentwickler, die großvolumige Gewerbe- und Büroimmobilien in ganz Europa verwalten und entwickeln. Ebenso vertreten wir Unternehmen aus dem öffentlichen Nahverkehr und der städtischen Infrastruktur, die tagtäglich Millionen von Menschen mobil halten und die urbane Entwicklung maßgeblich mitgestalten.

Darüber hinaus unterstützen wir namhafte Unternehmen aus der Pharma-, Medizintechnik- und Forschungsbranche, die mit innovativen Lösungen zur Gesundheitsversorgung und wissenschaftlichen Fortschritten beitragen. Auch Mandanten aus der Konsumgüter- und Lebensmittelindustrie zählen zu unseren Klienten – von international tätigen Herstellern bis hin zu spezialisierten Vertriebsunternehmen.

📌 Ihre Aufgaben:

  • Selbstständige Führung von Verfahren vor Zivil- und Verwaltungsgerichten
  • Eigenverantwortliche Abwicklung und Vertretung in Verhandlungen
  • Erstellung und Prüfung von Schriftsätzen und Verträgen
  • Unterstützung bei Publikationen und Fachvorträgen

📌 Wir bieten:

  • Fundierte Ausbildung mit gezielter Vorbereitung auf den Anwaltsberuf
  • Arbeit an anspruchsvollen Mandaten für nationale und internationale Klienten
  • Möglichkeit zu Remote-Work und flexible Arbeitszeiten nach Absprache
  • Bereitstellung eines Notebooks und ggf. weiterer technischer Ausstattung für mobiles Arbeiten
  • Übernahme von Kammerumlage und Seminarkosten sowie gezielte Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen
  • Ausgewogene Work-Life-Balance mit fairer Urlaubs- und Zeitausgleichsregelung
  • Modernes Büro in zentraler Lage mit exzellenter öffentlicher Anbindung und Unterstützung beim Jobticket
  • Angenehmes Arbeitsklima in einem dynamischen Team
  • Attraktive Karriereperspektiven mit Entwicklungsmöglichkeiten

📌 Ihr Profil:

  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwaltsanwärter/in
  • Verhandlungs- und Prozesserfahrung vor Zivil- und/oder Verwaltungsgerichten
  • Selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Souveräner Umgang mit MS Office und juristischen Recherchesystemen
  • Einsatzbereitschaft und hohe Dienstleistungsorientierung

📌 Von Vorteil:

  • Fachkenntnisse im Grundbuchsrecht und/oder
  • Vorerfahrung im Wohnrecht und/oder
  • Vorerfahrung im öffentlichen Recht (Gewerberecht, FinTech, Life Sciences)
  • Spezialisierung oder besonderes Interesse an einem bestimmten Rechtsgebiet

Das Gehalt richtet sich nach Qualifikation und Erfahrung. Wir bieten mindestens 3.000 brutto monatlich (14-mal jährlich) und übernehmen zusätzlich Kammerumlage und Seminarkosten.

📩 Bewerbung

📧 E-Mail: career@sabadello.legal
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf & Zeugnissen.

Die Datenschutzinformation für Bewerber:innen findet Du nachstehend unter "Files".

2025.02.03

RECHTSANWÄLTINNEN / RECHTSANWÄLTE (DE)

Zur weiteren Verstärkung suchen wir Kolleginnen/Kollegen

als selbständige Kooperationspartner in unserer Wirtschaftsrechtskanzlei.

Angebot

Unser Büro befindet sich in bester Verkehrslage in einem repräsentativen Stilaltbau. Die Räumlichkeiten sind top renoviert und verfügen über modernste Ausstattung. Unser Angebot richtet sich sowohl an Kolleg:innen, die Wert auf ein eigenes Büro legen, als auch Remote-Arbeiter. Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit, auf die Ressourcen unserer eingespielten Administration zurückzugreifen. Die Konditionen können bedarfsorientiert vereinbart werden.

Profil

Wir freuen uns insbesondere über Teamplayer mit Interesse an fachlichem Austausch und Zusammenarbeit,

  • die unsere bestehenden Kompetenzen in den Bereichen des

    • Arbeitsrechts (individuell und kollektiv, gerichtliche Vertretung, Gutachten, Vorträge und Veröffentlichungen),
    • Datenschutzrechts,
    • Dispute Resolution (Arbitration, Litigation),
    • Gesellschaftsrechts,
    • Immobilienrechts (Akquisitionen, öffentliches Baurecht, Bau-/Werkverträge, Mietrecht, Wohnrecht),
    • Lebensmittelrechts (Hersteller; Großhandel; internationaler Vertrieb),
    • Medizinprodukterechts (Hersteller; Großhandel), sowie
    • Regulatory (Financial Services, FinTech) verstärken,
  • als auch über Kolleg:innen,

  • die unsere Expertise in den Bereichen des Kartellrechts oder des Vergaberechts erweitern.

In jedem Fall ist mehrjährige Erfahrung in der Beratung international tätiger Unternehmen in englischer Sprache ein großes Plus.

Über uns

Unsere Mandanten sind national und international tätige Unternehmen, vom Startup bis zu NYSE-gelisteten Konzernen, sowie öffentliche Körperschaften, leitende Angestellte und Betriebsräte. Zur Verbreiterung unseres Beratungsspektrums und zum wechselseitigen Austausch suchen wir Kollegen aller wirtschaftsrechtlicher Spezialisierungen, die Platz zur eigenen Entfaltung bei günstigen Konditionen schätzen. Wir bieten eine state-of-the-art IT-Infrastruktur, Anbindung an die gängigen juristischen Datenbanken und ein Netzwerk von erfahrenen Kolleg:innen vor Ort und rund um den Globus. Über den Verkehrsknotenpunkt Wien-Mitte und die unmittelbare Nähe zum Justizzentrum sind wir ausgezeichnet erreichbar und jederzeit dort, wo wir gebraucht werden.

Die Konditionen können bedarfsorientiert vereinbart werden.

Bei Interesse freuen wir uns über die Kontaktaufnahme via career@sabadello.legal.

Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.

2024.12.27

OGH: Mindestvertragsdauer nach § 29 MRG – Rückdatierung des Vertragsbeginns ist zulässig (DE)

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen Urteil (Geschäftszahl 3Ob67/24k, Entscheidungsdatum 28.10.2024) klargestellt, dass die Mindestvertragsdauer gemäß § 29 Mietrechtsgesetz (MRG) nicht zwingend ab der Unterzeichnung des Mietvertrags laufen muss. Es darf demnach wirksam vereinbart werden, dass die Mindestvertragsdauer bereits vor der Unterfertigung des Mietvertrages begonnen hat, insbesondere wenn - wie im entschiedenen Fall - der Mieter vor diesem Fristbeginn wegen einer neuerlichen Verlängerung angefragt hat.

Rückdatierung von Mietverträgen zulässig

Nach der Entscheidung des OGH kann ein Mietvertrag so gestaltet werden, dass der Beginn des Mietverhältnisses auf ein Datum vor der Unterzeichnung des Vertrags zurückdatiert wird. Dies ist unter folgenden Bedingungen rechtlich unbedenklich:

  1. Gesicherte Nutzung: Der Mieter muss das Mietobjekt während des gesamten Befristungszeitraums nutzen können.
  2. Freiwilligkeit: Der Mieter darf keiner Drucksituation ausgesetzt sein.
  3. Keine Umgehung: Es darf keine Umgehung der Befristungsregelungen vorliegen.

Der OGH betonte, dass ein solcher rückdatierter Befristungsbeginn insbesondere dann unschädlich ist, wenn die Erklärung des Mieters zur Befristung noch vor Fristbeginn erfolgt und die Nutzung des Mietobjekts gewährleistet ist.

Voraussetzungen für wirksame Befristungen

Laut § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG endet ein Mietvertrag mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, sofern diese bei Wohnungen mindestens drei Jahre beträgt. Dies gilt sowohl für den ursprünglichen Vertrag als auch für dessen Verlängerungen. Eine Befristung ist jedoch nur wirksam, wenn:

  • Schriftform eingehalten wird,
  • Bestimmtheit des Endtermins gewährleistet ist (z. B. durch datumsmäßige Angabe oder eindeutige Festlegung von Anfangszeitpunkt und Mietdauer),
  • bei Wohnungen die Mindestdauer von drei Jahren nicht unterschritten wird.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, entsteht ein unbefristeter Mietvertrag.

Präzedenzfälle bestätigen Rechtsprechung

In mehreren früheren Entscheidungen hat der OGH bereits festgestellt, dass Rückdatierungen von Mietverträgen rechtlich zulässig sind. Beispielsweise wurde in der Entscheidung 5 Ob 123/17z klargestellt, dass der Beginn eines Mietverhältnisses auch auf ein Datum vor der Vertragsunterzeichnung festgelegt werden kann, solange der Mieter nicht benachteiligt wird.

Fazit

Die Entscheidung des OGH zeigt eine gewisse Flexibilität des Mietrechts hinsichtlich der Gestaltung von Mietverträgen. Rückdatierungen des Vertragsbeginns sind zulässig, sofern die Nutzung des Mietobjekts durchgehend gewährleistet ist und keine Drucksituation für den Mieter besteht. Die Einhaltung der Mindestvertragsdauer von drei Jahren bleibt jedoch zwingend. Für Vermieter bleibt diese Vorgehensweise aber eine nur eine Behelfslösung. Der Standard sollte sein, dass sämtliche Vereinbarungen samt Unterschriften jeweils rechtzeitig vorab geleistet werden.


Sabadello Legal bietet umfassende und zielgerichtete Unterstützung für Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen zur Seite bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, der Durchsetzung von Ansprüchen gegen säumige Mieter und der Abwicklung von Kündigungen – auch bei komplexen Sachverhalten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie zu aktuellen gesetzlichen Vorgaben und entwickeln praxisorientierte Lösungen, um Ihre Rechte als Vermieter zu schützen und durchzusetzen.

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Kontakt und Fragen:

RA Mag. Andreas Sabadello
+43 1 9971037
office@sabadello.legal

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