Sekretär:in mit Schwerpunkt Kurrentien (Vollzeit/Teilzeit) (DE)
Standort: Wien | Start: ab Oktober 2025
Arbeitszeit: Teilzeit (25–35 h/Woche) oder Vollzeit
Wir suchen eine erfahrene Person mit fundierter Praxis im Sekretariatsbereich, die unser Team bei der effizienten Abwicklung von Kurrentien – insbesondere Mietzins- und Räumungsklagen – unterstützt. Wenn Sie gern strukturiert und eigenverantwortlich arbeiten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Auch Wiedereinsteiger:innen sind ausdrücklich willkommen.
RA Mag. Andreas Sabadello
📧 career@sabadello.legal
🌐 www.sabadello.legal/career-de
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an:
Die Datenschutzinformation für Bewerber:innen finden Sie unter Files.
2025.09.05Starte deine Karriere schon während des Studiums (DE)
Standort: Wien | Start: ab Oktober 2025
Wir suchen motivierte Student:innen der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts ab Oktober 2025 zur Unterstützung unseres Teams in Wien.
Bei geringfügiger Beschäftigung beträgt die Arbeitszeit 10–12 Wochenstunden, üblicherweise an zwei (Halb-)Tagen pro Woche. Wenn du mehr arbeiten und verdienen möchtest, ist auch eine höhere Stundenzahl möglich. Auf Prüfungen und Lernphasen nehmen wir in allen Fällen Rücksicht.
Kollektivvertragliches Mindestgehalt (Vollzeitbasis, 40h/Woche) EUR 1.967,00 brutto.
Die tatsächliche Entlohnung richtet sich nach Qualifikation und vereinbarten Wochenstunden.
Eine geringfügige Beschäftigung ist möglich.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Bitte sende Lebenslauf, Foto und relevante Zeugnisse sowie die Angabe, ob du eine geringfügige oder vollversicherte Beschäftigung anstrebst, per E-Mail an career@sabadello.legal.
Mehr über Arbeiten bei uns: Career · Legal Staff
Unsere Datenschutzinformation für Bewerber:innen findest du unten unter „Files“.
<script type="application/ld+json"> { "@context": "https://schema.org", "@type": "JobPosting", "title": "Juristische:r Mitarbeiter:in (Studentenjob, 10–12h, Wien)", "datePosted": "2025-09-05", "validThrough": "2025-10-31", "description": "Juristische Mitarbeit für Studierende (Jus/Wirtschaftsrecht) in Wiener Kanzlei: 10–12h geringfügig (oder mehr), zwei (Halb-)Tage, flexible Zeiten rund um Prüfungen. Aufgaben: Inkasso (Mietzins-/Räumungsverfahren, E-Commerce-Forderungen), Recherchen, Unterstützung bei Schriftsätzen, Marken-/Wettbewerbsrecht, administrative Tätigkeiten, Gerichtsgänge. Profil: abgeschlossener Einführungsabschnitt, sehr gute Deutsch-/Rechtschreibung, MS Office, sehr gutes Englisch, präzise und verlässlich.", "employmentType": ["PART_TIME","TEMPORARY","STUDENT"], "directApply": true, "hiringOrganization": { "@type": "Organization", "name": "Sabadello Legal", "url": "https://sabadello.legal/" }, "jobLocationType": "ON_SITE", "jobLocation": { "@type": "Place", "address": { "@type": "PostalAddress", "addressLocality": "Wien", "addressCountry": "AT" } }, "inLanguage": "de-AT", "industry": "Rechtsdienstleistungen", "image": "https://sabadello.legal/img/start_istock-961805234.jpg", "applicantLocationRequirements": { "@type": "Country", "name": "AT" } } </script> <script type="application/ld+json"> { "@context":"https://schema.org", "@type":"FAQPage", "mainEntity":[ {"@type":"Question","name":"Wer kann sich bewerben?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Studierende der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts ab abgeschlossenem Einführungsabschnitt."}}, {"@type":"Question","name":"Wie flexibel sind die Arbeitszeiten?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Sehr flexibel – wir nehmen auf Vorlesungen, Prüfungen und Lernphasen Rücksicht."}}, {"@type":"Question","name":"Ist Home-Office möglich?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die Tätigkeit ist überwiegend vor Ort."}}, {"@type":"Question","name":"Wie viele Stunden kann ich arbeiten?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Geringfügig (10–12h) oder mehr – nach persönlicher Verfügbarkeit."}}, {"@type":"Question","name":"Ab wann ist der Start möglich?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ab Oktober 2025."}} ] } </script>2025.06.08Strafe für einwandfreie Lebensmittel? (DE)
Lebensmittelunternehmer tragen eine hohe Verantwortung – auch fehlende Eigenkontrollen können teuer werden.
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat sich in der Entscheidung (LVwG-1-889/2023-R18) mit der Eigenkontrolle in Lebensmittelbetrieben befasst. Die Entscheidung verdeutlicht die strengen gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittelunternehmer – selbst wenn keine unmittelbare Gesundheitsgefahr nachgewiesen wird.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß § 21 LMSVG verpflichtet, durch regelmäßige Eigenkontrollen sicherzustellen, dass lebensmittelrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere:
Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
In einer Sennerei wurde Listeria monocytogenes auf dem Boden nachgewiesen – nicht jedoch in den Lebensmitteln selbst. Dennoch wurde der Geschäftsführer wegen fehlender Eigenkontrollen und unzureichender Dokumentation gemäß § 90 Abs 4 Z 2 LMSVG zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.
Denn: Auch ohne kontaminierte Lebensmittel kann eine fehlende Eigenkontrolle bestraft werden. Behörden erwarten nicht nur Hygienemaßnahmen, sondern auch den Nachweis ihrer Wirksamkeit durch systematische Eigenkontrollen. Wer diese nicht dokumentiert, riskiert Strafen – selbst wenn das Produkt selbst unbedenklich ist.
Das Gericht hob die Strafe auf, weil der Tatvorwurf nicht präzise formuliert war. Weil die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war, war es dem Gericht nicht mehr erlaubt, diesen Fehler zu korrigieren. Die erstinstanzliche Strafe musste daher vom Gericht aufgehoben werden.
Warum sind Eigenkontrollen im Lebensmittelrecht verpflichtend?
Lebensmittelhygiene-Gesetze wie das LMSVG und die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 verlangen, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Produktionsumgebungen hygienisch einwandfrei sind.
Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Eigenkontrolle?
Unternehmen, die keine regelmäßigen und dokumentierten Eigenkontrollen durchführen, können mit Geldstrafen belegt werden – selbst wenn keine Kontamination in den Produkten nachgewiesen wird.
Wie kann ich mich als Lebensmittelunternehmer absichern?
Regelmäßige Probenahmen, eine lückenlose Dokumentation der Eigenkontrollen und die Implementierung eines HACCP-Systems helfen, rechtliche Risiken zu minimieren.
Sabadello Legal ist unter anderem auf die Vertretung und Beratung von Herstellern von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln spezialisiert. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Lebensmittel-Startups als auch etablierte KMU und internationale Großunternehmen. Wenn Sie Fragen zum Lebensmittelrecht haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Kontakt und Fragen:
Our offices and cooperations