Rechtsanwaltsanwärter (m/w/d) (DE)
Für unser Büro in Wien suchen wir eine/n erfahrene/n Rechtsanwaltsanwärter/in (m/w/d) mit mindestens drei Jahren Praxis.
Unsere Kanzlei berät und vertritt eine Vielzahl renommierter nationaler und internationaler Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Dazu gehören führende Asset-Management-Gesellschaften und Immobilienentwickler, die großvolumige Gewerbe- und Büroimmobilien in ganz Europa verwalten und entwickeln. Ebenso vertreten wir Unternehmen aus dem öffentlichen Nahverkehr und der städtischen Infrastruktur, die tagtäglich Millionen von Menschen mobil halten und die urbane Entwicklung maßgeblich mitgestalten.
Darüber hinaus unterstützen wir namhafte Unternehmen aus der Pharma-, Medizintechnik- und Forschungsbranche, die mit innovativen Lösungen zur Gesundheitsversorgung und wissenschaftlichen Fortschritten beitragen. Auch Mandanten aus der Konsumgüter- und Lebensmittelindustrie zählen zu unseren Klienten – von international tätigen Herstellern bis hin zu spezialisierten Vertriebsunternehmen.
Das Gehalt richtet sich nach Qualifikation und Erfahrung. Wir bieten mindestens 3.000 brutto monatlich (14-mal jährlich) und übernehmen zusätzlich Kammerumlage und Seminarkosten.
📧 E-Mail: career@sabadello.legal
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf & Zeugnissen.
Die Datenschutzinformation für Bewerber:innen findet Du nachstehend unter "Files".
2025.02.03RECHTSANWÄLTINNEN / RECHTSANWÄLTE (DE)
als selbständige Kooperationspartner in unserer Wirtschaftsrechtskanzlei.
Unser Büro befindet sich in bester Verkehrslage in einem repräsentativen Stilaltbau. Die Räumlichkeiten sind top renoviert und verfügen über modernste Ausstattung. Unser Angebot richtet sich sowohl an Kolleg:innen, die Wert auf ein eigenes Büro legen, als auch Remote-Arbeiter. Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit, auf die Ressourcen unserer eingespielten Administration zurückzugreifen. Die Konditionen können bedarfsorientiert vereinbart werden.
Wir freuen uns insbesondere über Teamplayer mit Interesse an fachlichem Austausch und Zusammenarbeit,
die unsere bestehenden Kompetenzen in den Bereichen des
als auch über Kolleg:innen,
die unsere Expertise in den Bereichen des Kartellrechts oder des Vergaberechts erweitern.
In jedem Fall ist mehrjährige Erfahrung in der Beratung international tätiger Unternehmen in englischer Sprache ein großes Plus.
Unsere Mandanten sind national und international tätige Unternehmen, vom Startup bis zu NYSE-gelisteten Konzernen, sowie öffentliche Körperschaften, leitende Angestellte und Betriebsräte. Zur Verbreiterung unseres Beratungsspektrums und zum wechselseitigen Austausch suchen wir Kollegen aller wirtschaftsrechtlicher Spezialisierungen, die Platz zur eigenen Entfaltung bei günstigen Konditionen schätzen. Wir bieten eine state-of-the-art IT-Infrastruktur, Anbindung an die gängigen juristischen Datenbanken und ein Netzwerk von erfahrenen Kolleg:innen vor Ort und rund um den Globus. Über den Verkehrsknotenpunkt Wien-Mitte und die unmittelbare Nähe zum Justizzentrum sind wir ausgezeichnet erreichbar und jederzeit dort, wo wir gebraucht werden.
Die Konditionen können bedarfsorientiert vereinbart werden.
Bei Interesse freuen wir uns über die Kontaktaufnahme via career@sabadello.legal.
Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.
2024.12.27OGH: Mindestvertragsdauer nach § 29 MRG – Rückdatierung des Vertragsbeginns ist zulässig (DE)
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen Urteil (Geschäftszahl 3Ob67/24k, Entscheidungsdatum 28.10.2024) klargestellt, dass die Mindestvertragsdauer gemäß § 29 Mietrechtsgesetz (MRG) nicht zwingend ab der Unterzeichnung des Mietvertrags laufen muss. Es darf demnach wirksam vereinbart werden, dass die Mindestvertragsdauer bereits vor der Unterfertigung des Mietvertrages begonnen hat, insbesondere wenn - wie im entschiedenen Fall - der Mieter vor diesem Fristbeginn wegen einer neuerlichen Verlängerung angefragt hat.
Nach der Entscheidung des OGH kann ein Mietvertrag so gestaltet werden, dass der Beginn des Mietverhältnisses auf ein Datum vor der Unterzeichnung des Vertrags zurückdatiert wird. Dies ist unter folgenden Bedingungen rechtlich unbedenklich:
Der OGH betonte, dass ein solcher rückdatierter Befristungsbeginn insbesondere dann unschädlich ist, wenn die Erklärung des Mieters zur Befristung noch vor Fristbeginn erfolgt und die Nutzung des Mietobjekts gewährleistet ist.
Laut § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG endet ein Mietvertrag mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, sofern diese bei Wohnungen mindestens drei Jahre beträgt. Dies gilt sowohl für den ursprünglichen Vertrag als auch für dessen Verlängerungen. Eine Befristung ist jedoch nur wirksam, wenn:
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, entsteht ein unbefristeter Mietvertrag.
In mehreren früheren Entscheidungen hat der OGH bereits festgestellt, dass Rückdatierungen von Mietverträgen rechtlich zulässig sind. Beispielsweise wurde in der Entscheidung 5 Ob 123/17z klargestellt, dass der Beginn eines Mietverhältnisses auch auf ein Datum vor der Vertragsunterzeichnung festgelegt werden kann, solange der Mieter nicht benachteiligt wird.
Die Entscheidung des OGH zeigt eine gewisse Flexibilität des Mietrechts hinsichtlich der Gestaltung von Mietverträgen. Rückdatierungen des Vertragsbeginns sind zulässig, sofern die Nutzung des Mietobjekts durchgehend gewährleistet ist und keine Drucksituation für den Mieter besteht. Die Einhaltung der Mindestvertragsdauer von drei Jahren bleibt jedoch zwingend. Für Vermieter bleibt diese Vorgehensweise aber eine nur eine Behelfslösung. Der Standard sollte sein, dass sämtliche Vereinbarungen samt Unterschriften jeweils rechtzeitig vorab geleistet werden.
Sabadello Legal bietet umfassende und zielgerichtete Unterstützung für Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen zur Seite bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, der Durchsetzung von Ansprüchen gegen säumige Mieter und der Abwicklung von Kündigungen – auch bei komplexen Sachverhalten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie zu aktuellen gesetzlichen Vorgaben und entwickeln praxisorientierte Lösungen, um Ihre Rechte als Vermieter zu schützen und durchzusetzen.
Muss ich die Kündigung meines Mieters per E-Mail akzeptieren? (18. November 2024)
COVID-19: Keine allgemeine Mietzinsminderung wegen Umsatzrückgang (7. September 2022)
Kein Entfall von Verkehrssicherungspflichten trotz Erkennbarkeit (11. Dezember 2022)
Kontakt und Fragen:
RA Mag. Andreas Sabadello
+43 1 9971037
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